Behandlungskosten

Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker und evtl. auch für die verschriebenen Medikamente ganz oder teilweise die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag.
Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.
Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler; sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
Alle Behandlungen werden nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich richten sich die Behandlungskosten nach Art und Dauer der gewählten Therapie.

Kosten für Laboruntersuchungen (z. B. Stuhl, Blut, Urin) werden gesondert berechnet. Der Patient trägt die Kosten für verschriebene bzw. in der Praxis zur Behandlung verwendete Medikamente.

Wenn Sie es wünschen, erstelle ich Ihnen einen Kostenplan für die geplante Therapie.